Allgemeine Geschäftsbedingungen
der covered media GmbH, Bobinethöfe 14, 54294 Trier
der covered media GmbH, Bobinethöfe 14, 54294 Trier
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen covered media und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen covered media und ihren Kunden.
1.3 covered media schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 covered media ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. covered media bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern dies individualvertraglich mit covered media vereinbart wird.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen
Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt covered media – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsschluss
2.1 Covered media unterbreitet dem Kunden ein verbindliches Angebot. Covered media fühlt sich an dieses 21 Tage gebunden.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich durch unterzeichnete Rücksendung dieses Angebots durch den Kunden an covered media (Annahme).
2.2 Nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Annahme bei covered media erfolgt eine Bestätigung des so erfolgten Vertragsschlusses durch covered media.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Zuarbeiten so weit zu leisten, wie es zur erfolgreichen Leistungserbringung durch die covered media notwendig ist.
3.2 Sofern der Kunde der covered media Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte), oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass covered media von Rechtswegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. covered media ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.), auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. covered media wird insbesondere keine Markenrecherchen, oder sonstige
Schutzrechtskollisionsprüfungen vornehmen. Dies obliegt allein dem Kunden. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
3.4 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese covered media rechtzeitig zur Verfügung, sofern diese Leistung nicht gem. des Angebots von covered media zu erbringen ist. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann covered media nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden, oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
3.5 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von covered media zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
3.6 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist covered media gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3.7 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann covered media dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
4. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
4.1 Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden.
4.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen covered media und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten, oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen, Programmierung neuer Online-Anwendungen, oder die Erstellung von sog. Landing Pages und/oder sog. Funnels), unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.
4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen covered media und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei covered media zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch covered media dar. covered media wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf
Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen covered media und dem Kunden zustande.
4.4 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik), oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS), oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von covered media nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
4.5 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.ä.) zustimmen. Im Übrigen ist covered media nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
4.6 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird covered media den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
4.7 Voraussetzung für die Tätigkeit von covered media ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) covered media vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann covered media dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
4.8 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile, hiervon erhält der Kunde von covered media – sofern vorhanden und nur soweit individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.
4.9 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
4.10 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von covered media, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt covered media keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
5.1 Nach Fertigstellung der Website und / oder einzelner Teile hiervon, kann covered media dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. covered media kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder covered media zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von covered media in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
5.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen, sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils
aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
5.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von covered media kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte, oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates), oder covered media gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
5.4 covered media haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden, oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von covered media liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
5.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. covered media schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
6. Webhosting und Domainregistrierung
6.1 covered media bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. covered media ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt covered media im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
6.3 Die Verfügbarkeit der von covered media, zum Zwecke des Hostings verwendeten Server, liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund von covered media nicht beeinflussbarer Ereignisse, nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von covered media zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er covered media oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
6.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von covered media in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
6.8 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrator zustande. covered media wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.9 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
6.10 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. covered media wird den Kunden, im Falle einer beabsichtigten Registrierung, auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
7. Content-Marketing
7.1 covered media bietet ihren Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.
7.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird covered media die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung, oder die Einbindung neuer Informationen in den Text, sind nach der ersten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.3 Sofern covered media mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird covered media nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet covered media ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften, unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.
8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
8.1 covered media bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet covered media ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können, oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
8.2 covered media bietet ihren Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet covered media ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von
Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. covered media hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung, einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen, gegenüber dem Kunden. covered media trifft nicht die Verpflichtung die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Die covered media unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
9. Social Media Marketing
9.1 covered media stellt seinen Kunden, unter anderem, die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet covered media die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
9.2 Die Auswahl und Vorgaben der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt allein dem Kunden. covered media wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche, oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass covered media nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
9.3 Neben der Erstellung der Fanpage, kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting), vereinbart werden. covered media ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei ist, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren, oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
9.4 covered media ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.
10. Video und Fotografie
10.1 covered media erstellt, bei entsprechender Individualvereinbarung für seine Kunden, professionelle Videos und Fotografien. Dazu werden die Vorgaben des Kunden berücksichtigt, wobei covered media bei der Umsetzung der Vorgaben ein Höchstmaß an künstlerischer Freiheit eingeräumt wird.
10.2 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird covered media den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
10.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
10.4 Die Rechtseinräumung, sowie die Befugnis zur Eigenwerbung, richten sich nach Paragraf 15 dieser AGB.
10.5 Der Abschluss von Model Release Verträgen und/oder das Einholen von erforderlichen Einwilligungen ist seitens des Kunden geschuldet.
10.6 Soweit die nicht anders individualvertraglich vereinbart, trägt der Kunde dafür Sorge, dass die covered media als Urheber des Videos, oder der Fotografien benannt wird, z.B. im Falle der Möglichkeit des Downloads auf Homepages in unmittelbarer Nähe des Download-Fensters.
11. Print
11.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich, zwischen covered media und ihren Kunden, ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyer, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
11.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen covered media und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei covered media zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch covered media dar. covered media wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen covered media und dem Kunden zustande.
11.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist covered media nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
11.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird covered media den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
11.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
11.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von covered media ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) covered media vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist
covered media gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann covered media dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
11.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
11.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die covered media bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word).
12. Online Beratungs- und Schulungstermine
12.1 Covered media führt mit ihren Kunden online Beratungs- und Schulungstermine durch. Diese Veranstaltungen werden regelmäßig in Gruppen mit mehreren Kunden durchgeführt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Veranstaltungen durch covered media aufgezeichnet und die Aufnahmen anschließend in den Mitgliederbereich der Internetpräsenz der covered media hochgeladen werden. Selbstverständlich haben nur Kunden der covered media eine Zugangsberechtigung zu dem Mitgliederbereich.
Das Hochladen der Aufzeichnungen soll es den Kunden ermöglichen, die Inhalte der Online-Veranstaltungen nochmals nachzuvollziehen oder die besprochenen Themen zu vertiefen.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, selbst keine Aufnahmen oder Mitschnitte von den Online-Veranstaltungen der covered media zu fertigen.
13. Preise und Vergütung
13.1 Die Vergütung von covered media ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Webseitenerstellung) ist die covered media berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
13.2 covered media ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.
14. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die covered media verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn covered media den Kunden hierzu auffordert. Die Aufforderung zur Abnahme, sowie
die Abnahmeerklärung kann auch in Text- oder elektronischer Form erfolgen. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen, ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks, festgelegt. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert, oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Mit der Abnahme ist die Leistungsverpflichtung von covered media für einmalige Leistungsverpflichtungen erfüllt. Änderungen bedürfen eines neuen Auftrages.
15. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei covered media. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die covered media resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
16. Wissensdatenbank
16.1 Covered media gewährt ihren Kunden während des Bestehens des Vertragsverhältnisses unentgeltlich den Zugang zur Wissensdatenbank der covered media. Jeder Kunde erhält hierzu seine persönlichen Zugangsdaten.
16.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten zu dieser Wissensdatenbank nicht an Dritte weiterzugeben.
16.3 Der Kunde sichert ausdrücklich zu, kein Filme, Muster und sonstige Inhalte aus der Wissensdatenbank der covered media ohne vorausgegangene, schriftliche Zustimmung der covered media herunterzuladen und zu speichern.
17. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
17.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb diesen AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten, wobei längere Laufzeiten sich nach dem Angebot richten.
17.2 Eine vorzeitige oder freie Kündigungsmöglichkeit des Kunden ist innerhalb der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
17.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
17.4 Sofern der Kunde das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigt, bleibt der Vergütungsanspruch der covered media hiervon bis zum Ende des Vertragsverhältnisses unberührt.
17.5 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
18. Rechtseinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
18.1 covered media räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien, mittels einer individualvertraglichen Einigung, vereinbart werden.
18.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde covered media ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio), in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist covered media dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
18.3 Ferner ist die covered media berechtigt, Ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
19. Zahlungsbedingungen
19.1 Die Vergütung der Leistungen der covered media ist mit deren Fälligkeit zu entrichten.
19.2 Die Zahlung des Kunden erfolgt nach seiner Wahl entweder per Überweisung nach Rechnungserhalt oder durch Einzug im Rahmen einer SEPA-Lastschrift durch die covered media.
Für letztere wird der Kunde der covered media bei Auftragserteilung nach Ziffer 2. dieser AGB ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Der Einzug wird nicht vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf und auch für weitere Beauftragungen durch denselben Kunden.
20. Datenschutz
20.1 Datenschutz ist für die covered media von größter Bedeutung. Covered media überlässt dem Kunden daher ihre Datenschutzerklärung, um diesen über die von der covered media durchgeführte Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte des Kunden als Betroffenem zu informieren. Die Datenschutzerklärung steht insoweit auf der Homepage der covered media zum Download bereit.
20.2 Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung der covered media vor deren Beauftragung zur Kenntnis genommen zu haben und mit dieser einverstanden zu sein.
20.3 Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von ihm bei der covered media vorhandenen personenbezogenen Daten wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. ein. Der Kunde willigt ferner widerruflich ein in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienst der covered media, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung seines Nutzerverhaltens sowie auch in die Verarbeitung und Übermittlung seiner bei der covered media hinterlegten personenbezogenen Daten und Nutzungsprofile zu Marketing- und Werbezwecken der covered media.
21. Vertraulichkeit
covered media wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden, oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. covered media verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
22. Haftung / Freistellung
22.1 Die Haftung von covered media für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“), haftet covered media jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie, oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der covered media für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
22.2 Der Kunde stellt covered media von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen covered media aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Die zwischen covered media und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ,oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von covered media als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
23.3 covered media ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten, oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist covered media berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen, wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs, oder seines Ausbleibens, hinweisen.
Stand: Februar 2023